Juristische Klarstellung zur Umsiedlung des Gnadenhofes
Geschrieben:Nach Rücksprache mit unserem Anwalt veröffentlichen wir noch folgendes Statement.
Klarstellung: Das Bauamt der Stadt Melle hat in einem persönlichen Gespräch unmissverständlich den Eindruck erweckt, dass mündliche Beschwerden einer Anliegerpartei vorlägen und man diese „Beschwerde“
wegen Geruchs- und Lärmimissionen auch vor dem Hintergrund des geltenden Baurechts unbedingt zu berücksichtigen hätte.
Eine formelle Beschwerde der Anwohner kann den Akten des Bauamts jedoch nicht entnommen werden.
Die betroffenen Anwohner versichern nunmehr glaubhaft, dass sie tatsächlich zu keiner Zeit eine „Beschwerde“ erhoben hätten. Es handelt sich somit um ein offensichtliches Kommunikationsproblem.